Wie sind die grossen Preisunterschiede von Rimuss-Produkten im Detailhandel zu erklären?
Die geringfügigen Unterschiede in Rezeptur und Ausstattung der
verschiedenen Detailhändler rechtfertigen den Preisunterschied
nicht. Alle Rimuss-Produkte sind aus 100% naturreinem Traubensaft
ohne Konservierungsmittel hergestellt und in gleichem Masse gesund
und bekömmlich.
Die Preisgestaltung und die Höhe der Handelsmarge insbesondere
bei Aktionspreisen obliegen gänzlich den Händlern. Wir haben darauf
keinen Einfluss.
Gemäss geltendem Schweizer Kartellgesetz ist es den Lieferanten
ausdrücklich verboten, Einfluss auf die Verkaufspreise in den
unterschiedlichen Kanälen zu nehmen, geschweige denn dem Handel die
Verkaufspreise vorzuschreiben.
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausstattung, der
Abnahmemengen, den Logistikkosten sowie den kommerziellen
Konditionen werden die Grosskunden von uns zu denselben Preisen
beliefert.
Im Moment herrscht im Schweizer Detailhandel ein
Verdrängungskampf, der mit harten Bandagen geführt wird. Besonders
beliebt für sogenannte Lockvogelangebote sind emotional starke
Marken. So entstehen bei Aktionen immer wieder Preisunterschiede
auf vergleichbaren Produkten, die für den Konsumenten nicht
nachvollziehbar sind. Als Markenartikelhersteller bedauern wir
diese Tendenz und fördern sie in keiner Weise.
Können wir verantworten, Alkohol für Jugendliche zu produzieren und zu verkaufen?
Alkoholische Getränke bergen (wie viele andere Genussmittel
auch) Gefahren. Wir sind jedoch überzeugt, dass diesen Gefahren mit
Verboten zu begegnen, der falsche Ansatz ist. Verbote sind oft
kontraproduktiv und bewirken genau das Gegenteil. Das verbotene Gut
wird durch das Verbot noch begehrenswerter. Ziel muss es vielmehr
sein, die Jugendlichen einen korrekten, vernünftigen und
selbstverantwortlichen Umgang mit Gütern mit Gefahrenpotential zu
lehren. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass ein solch
vernünftiger Umgang ab einem Alter von 16 Jahren erwartet werden
kann.
Um den Jugendlichen Alternativen zum (masslosen) Alkoholkonsum
aufzuzeigen, engagiert sich die Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG
zudem seit Jahren beim Blauen Kreuz, u.a. durch Unterstützung ihres
alkoholfreien Barkonzepts blue cocktail bar.
Zudem hat die Firma durch ihre Rimuss-Produktpallette ja gerade
eine alkoholfreie Alternative für Feierlichkeiten und Parties
geschaffen, welche ein Mitfeiern auf Augenhöhe mit dem Rest der
Gesellschaft, auch ohne Alkohol, ermöglicht.
Besitzverhältnisse der Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG
Alle Aktien der Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG befinden sich
im Besitz der Rimuss-Stiftung. Die Stiftung bezweckt die
Unterstützung von christlichen und anderen gemeinnützigen Werken
und Tätigkeiten im In- und Ausland. Sie verfolgt keinerlei
gewinnbringende Zwecke.
Traubensaft, nur ein Produkt mit viel Zucker und Kalorien?
Traubensaft ist ein äusserst gesunder Fruchtsaft. Er
- löst dank seiner Spurenelemente wie ein Zünder im Motor
wichtige chemische Reaktionen im Körper aus.
- liefert wichtige Aufbaustoffe wie Kalium, Phosphor, Eisen,
Magnesium usw.
- baut dank seines Reichtums an Mineralstoffen überschüssige
Säuren (z. B. Harnsäure) ab.
- schont und stärkt die Verdauungsorgane, besonders die Leber,
die Nieren und die Drüsen. Denn Traubensaft belastet diese Organe
nicht. Bei reichlichem Genuss von Traubensaft und entsprechender
Einschränkung fester Nahrung findet der Körper Zeit, sich zu
reinigen. Ab und zu empfiehlt sich ein Traubensafttag. Durch die
Reinigung des Lymphsystems und der Leber werden auch die
Körpersäfte und die Zellen gereinigt. Der Zellstoffwechsel wird
angeregt und normalisiert.
- ist ein herrlicher Genuss. Kaum ein anderes Getränk besitzt
eine solche Geschmacksfülle und -harmonie wie Traubensaft.
Als Alternative zu purem Traubensaft sind Mischgetränke mit
Traubensaft ideal, welche die gesundheitliche Wirkung des
Traubensafts noch steigern und Abwechslung schaffen. Z.B.
Traubensäfte mit Artischocken-Auszügen. Diese sind auch weniger
süss als reine Traubensäfte. Bei Wellness-Getränken, welche mittels
der üblichen Teezubereitung hergestellt werden, werden die
Wirkstoffe nicht richtig aktiviert. Speziell hergestellte
Fertigpräparate sind wirksamer. Daher hat die Rimuss-Kellerei
URPRESS CINUSS entwickelt.
Ungezuckerte Getränke sind gesünder
Die Schädlichkeit des raffinierten Weisszuckers ist bekannt.
Weil er durch seine Verarbeitung keine Mineralstoffe mehr besitzt,
nimmt der Körper die fehlenden und für den Abbau der Nahrung
nötigen Mineralstoffe dort, wo er sie finden kann: im Körper
selbst. Darum nennt man Fabrikzucker auch Kalkräuber. Weiche
Knochen, fäulnisanfällige Zähne sind die Folge. Auch ist ein
Körper, der nicht genügend Mineralstoffe erhält allgemein
krankheitsanfälliger.
Es empfiehlt sich darum, gezuckerte Getränke zu meiden und
Zucker in natürlicher Form in Obst und Fruchtsäften, also z.B. in
Traubensäften zu geniessen, welche viele Mineralstoffe
aufweisen.
Ist der Durst gross oder möchte man auf die Linie achten, so
empfiehlt es sich, Furchtsäfte zu verdünnen.
Weinstein, Kristalle im Wein
Weinstein ist völlig harmlos. Die Kristalle, die sich im Wein
finden, sind Säuren - Weinsäuren um exakt zu sein, welche sich mit
dem im Wein enthaltenen Kalzium und/oder Kalium verbunden haben.
Weinsäure kristallisiert während der Lagerung bei kalten
Temperaturen. V.a. wenn Weine während der kühleren Monaten
versendet werden, sind sie häufig tiefen Temperaturen ausgesetzt,
bei denen sich die Kristalle bilden. Oftmals finden sie sich im
Bereich des Korkens oder als Satz in der Flasche. Genau wie
Sedimente im Rotwein sind diese Kristalle einfach Extramaterial,
welches der Wein nicht mehr benötigt. Sie lösen sich im Mund auf,
es droht also keine Verletzungsgefahr. Weinstein ist kein
Weinfehler und beeinträchtigt auch den Geschmack nicht.
Da sich jedoch viele Leute schwertun mit Weinstein, hat die
Kellerei Rahm einen Prozess implementiert, mit welchem die
Kalzium-Kalium-Ionen, welche den Weinstein verursachen, mittels
Osmose-Prinzip aus dem Wein extrahiert werden können.
Depot, Ablagerung, Sediment im Wein
Warum gibt es Ablagerungen im Wein und was bedeuten sie?
Das Weindepot ist eine natürlich vorkommende Nebenerscheinung des
Alterungsprozesses von v.a. gehaltvollen, tanninreichen Rotweinen.
Während ein Wein altert, neigen seine Moleküle dazu, aus ihren
Verbindungen auszubrechen. Sedimente sind völlig natürlich und
harmlos, obwohl sie ein bitteres Aroma abgeben können. Deshalb ist
es am besten, die Flasche vor dem Trinken ein paar Tage aufrecht
hinzustellen, damit sich das Depot am Flaschenboden sammeln kann
und dann den Wein vorsichtig in ein sauberes Dekantiergefäss oder
in eine neue saubere Flasche umzufüllen. Ein Depot kann als gutes
Zeichen gewertet werden, welches den Anfang der Trinkfähigkeit
eines schweren Weines anzeigt, es ist keinesfalls ein
Weinfehler.
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) / (Ablaufdatum)
Der Produzent von Fertigpackungen* ist verpflichtet, auf jeder
Packung ein Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben. Dieses gibt an, bis
zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung
(Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und
Qualitätseinbussen sowie gesundheitliche Risiken zu konsumieren
ist.
Das Lebensmittel ist in der Regel auch nach dem angegebenen Datum
noch verzehrfähig. Die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums
liegt im Ermessen des Herstellers.
Mögliche Veränderungen nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit:
- Veränderung des Aromas
- Veränderung der Konsistenz
- Austrocknung
- Befall mit Bakterien mit oder ohne Giftbildung (z. B.
Fleisch)
- Befall mit Schimmelpilzen (mit Giftbildung)
Der Entscheid, ob er das wertverminderte Produkt noch verzehren
möchte, liegt beim Verbraucher. Nach Öffnen der original
verschlossenen Packung können Sauerstoff, Feuchtigkeit oder
Mikroorganismen Zugang zum Lebensmittel erhalten und damit seinen
Verderb verursachen bzw. beschleunigen.
* Fertigpackungen sind gemäss wikipedia Packungen (meist von
Lebensmitteln), die in Abwesenheit des Verbrauchers verpackt und
verschlossen wurden, so dass der Inhalt nicht mehr ohne sichtbare
Änderungen der Verpackung manipuliert werden kann.
Lebensmittelzusatzstoffe
Lebensmittelzusatzstoffe werden Lebensmitteln zur Erzielung
chemischer, physikalischer oder auch physiologischer Effekte
zugegeben. Ziel der Zugabe ist:
- Regulierung/ Stabilisierung von Struktur, Geschmack, Farbe
sowie chemischer und mikrobiologischer Haltbarkeit
- Sicherstellung einer störungsfreien Produktion
Dabei gibt es sowohl synthetische wie auch natürliche
Präparate.
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur nach ausdrücklicher
Zulassung verwendet werden. Eine Zulassung wiederum wird nur dann
erteilt, wenn wissenschaftlich erwiesen ist, dass keine
Gesundheitsrisiken bestehen, die Zusatzstoffe technologisch
notwendig sind und den Verbraucher nicht täuschen.
Zudem müssen Zusatzstoffe kenntlich gemacht werden. Hierfür gibt
die Europäische Union jedem zugelassenen Stoff eine E-Nummer (E
steht hierbei für "Europa" aber auch für "edible" = engl. für
essbar.) Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die verwendeten
Zusatzstoffe sprachunabhängig zu bestimmen.
Lebensmittelzusatzstoffe werden nicht alleinig als Lebensmittel
verzehrt und sind auch keine charakteristische Zutat. Sie müssen
für den Endverbraucher in der Zutatenliste angegeben werden
(Verbraucherschutz) - entweder mit ihrem wissenschaftlichen bzw.
Trivial-Namen oder mit der E-Nummer.
Verarbeitungshilfsstoffe
Verarbeitungshilfsstoffe sind Stoffe, die nicht selbst als
Lebensmittelzutat verzehrt, jedoch aus technologischen Gründen
während der Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln verwendet
werden. Sie können unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare
Rückstände, Abbau- oder Reaktionsprodukte von Rückständen
hinterlassen. Dies jedoch in gesundheitlich unbedenklichen Anteilen
und ohne technologische Auswirkung auf die Lebensmittel.
Dies bedeutet, dass Stoffe, die zur ordnungsgemässen
Verarbeitung oder Herstellung technologisch benötigt werden,
Lebensmitteln nur dann zugesetzt werden dürfen, wenn die eventuell
verbleibenden Rückstände oder deren Umwandlungsprodukte für die
Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sind. Zusatzstoffe sind
auch nur dann erlaubt, wenn ein vernünftiger Grund (technologische
Notwendigkeit) für ihre Verwendung besteht.